25.12.2023 03:14 Mühlhausen (ots)
Am Heiligabend befuhr eine männliche Person im Weihnachtsmannoutfit mit seinem PKW die Herrenstraße in Ammern mit dem Ziel Geschenke zu verteilen. Leider kam der „Weihnachtsmann“ von der Fahrbahn ab und kollidierte mit seiner Fahrzeugfront mit einer Hausfassade und einem weiteren parkenden PKW. Die Hausfassade wurde stark demolliert, jedoch blieben die Weihnachtsgeschenke vom „Weihnachtsmann“ unbeschädigt. Eine aufmerksame Passantin beobachtete den Unfall vom „Weihnachtsmann“ und teilte diesen der Polizei mit. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der „Weihnachtsmann“ absolut fahruntüchtig war, woraufhin die Weiterfahrt des „Weihnachtsmannes“ unterbunden und die Blutentnahme angeordnet wurde. Der Führerschein vom „Weihnachtsmann“ wurde beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren i.S.d. § 315c StGB eingeleitet. Jedoch teilte der „Weihnachtsmann“ mit, dass die Geschenke am Folgetag trotzdem ausgeliefert werden. Indem Sinne: Frohe Weihnachten und auch der „Weihnachtsmann“ muss nüchtern fahren.