16.06.2024 11:00 Auleben (ots)

Ein 39-jähriger Kraftfahrzeugführer wurde am 15.06.2024 / 09:45 Uhr in Auleben / Heringer Straße der Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei führte ein Atemalkoholtest zu dem Wert von 0,67 Promille. Somit lag der Anfangsverdacht für eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (0,5-Promille-Grenze) vor. Die Weiterfahrt wurde dem Betroffenen unterbunden und zeitnah ein weiteres Meßverfahren auf der Nordhäuser Polizeidienststelle durchgeführt, welches den Anfangsverdacht bestätigte. Eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde in der Folge gefertigt.