25.01.2024 10:25 Jena (ots)

Gestern Nacht erfolgte die Prüfung der Wohnanschrift eines 25-jährigen Syrers , aufgrund eines bestehenden Haftbefehls, in der Karl-Liebknecht-Straße. Grundlage hierfür war ein bestehender Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam. Der Beschluss ließ dem Betroffenen vor Ort zwei Möglichkeiten: Einerseits Zahlung von ca. 2000EUR Geldstrafe und somit Abwendung der Inhaftierung oder aber 15 Wochen Aufenthalt in der JVA Hohenleuben. Der Betroffene war zwar zahlungswillig, jedoch nicht zahlungsfähig, weshalb er ca. 2h im Gewahrsam der Jenaer Polizei verbrachte, bis ein Freund trotz Nachtzeit erschien und die geforderte Geldsumme für seinem Kumpel bezahlte.