20.03.2024 14:30 Stadtilm (Ilm-Kreis) (ots)

Die Polizei führte gestern Geschwindigkeitskontrollen auf der B90 zwischen dem Abzweig Stadtilm und der BAB 71 durch. Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw. 64 Fahrzeuge wurde mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. Ein Fahrzeugführer passierte die Messstelle mit 140 km/h. Die Geschwindigkeitsverstöße werden gemäß bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog geahndet. Bescheide werden postalisch zugestellt. (jd)