12.06.2024 10:55 Erfurt / Arnstadt (ots)
Das Amtsgericht Erfurt verurteilte im Februar dieses Jahres eine 72-jährige Bauunternehmerin aus Arnstadt wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt; die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt und des Hauptzollamtes Erfurt konnte der inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass sie als Geschäftsführerin einer Baufirma gemeinschaftlich mit einem 54-jährigen Mann in den Jahren 2016 bis 2018 mehrere Arbeitnehmer „schwarz“ beschäftigte, indem sie diese nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abführte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von insgesamt rund 438.000 Euro.Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine Prüfung des Zolls in Arnstadt. Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung des Bauunternehmens. Um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren, verwendete die 72-Jährige sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen. Des Weiteren erstellte und erfasste sie inhaltlich falsche Arbeitszeitnachweise.Die Verurteilte war in der Hauptverhandlung vollumfänglich geständig. Die Taten des Mannes werden in einem gesonderten Verfahren verfolgt.Zusatzinformation:Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.