12.05.2024 10:53 Apolda (ots)

Im Schutzbereich der Polizeiinspektion Apolda fand am Samstag, den 11. Mai 2024 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 das jährliche Simson Treffen in Flurstedt statt. Ab etwa 09:45 Uhr begann der Einlass in das Veranstaltungsgelände und ein reger Andrang an Mopedfahrern sowie hiervon begeisterte Besucher nahmen an der Veranstaltung teil. In der Spitze wurden um die 1500 Besucher gezählt, wovon ca. die Hälfte ihre Zweiräder zur Schau stellten. Zur Überwachung des Straßenverkehrs und der vom Veranstalter aufgestellten Regeln befanden sich die Beamten der Polizeiinspektion Apolda sowie der Einsatzunterstützung Jena vor Ort. Insgesamt ist zu verzeichnen, dass fast alle Besitzer, der vorwiegend modifizierten Zweiräder, sich an die Verkehrsordnung gehalten haben. Entweder wurden diese nicht im Straßenverkehr geführt oder sie hatten eine entsprechende Zulassung, wodurch diese bis auf das Veranstaltungsgelände gefahren werden durften. Neben mehreren Verwarnungen hinsichtlich kleinerer Mängel an den Zweirädern wurden jedoch auch mindestens zwei Straftaten festgestellt:Im Bereich des Veranstaltungsgeländes wurde ein 17-Jähriger Fahrer eines Mopeds, der Marke Simson, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dieser war geradewegs auf dem Weg zur Veranstaltung und befuhr die Straße von Obertrebra in Richtung Flurstedt. Schon beim ersten Blick konnten die Beamten äußerliche Veränderung, hier im Bereich des Auspuffs, erkennen. Folglich erhärtete sich der Verdacht einer Manipulation am Fahrzeug, mit dem Ziel eine höhere Leistung zu erreichen. Weiterhin gab der 17-Jährige Fahrer an, dass sich ein sechzig Kubik, anstelle eines fünfzig Kubik Zylinders am Moped befindet. Die genannten Veränderungen waren jedoch nicht Eingetragen und somit auch nicht Zugelassen. Die damit in Verdacht stehende Leistungssteigerung führte dazu, dass der Fahrer sich unteranderem der Straftat des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ verantworten muss. Denn für Zweiräder dieser Art wird bei einer Leistungssteigerung in der Regel eine höhere Fahrerlaubnisklasse sowie eine entsprechende Zulassung benötigt.Ebenso muss sich ein 17-Jähriger Fahrer eines Motorrads, der Marke KTM, für einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Der 17-Jährige Fahrer befand sich ebenfalls auf dem Weg zur Veranstaltung in Flurstedt und führte hierbei sein Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr. Den Beamten fiel auf, dass sich kein vorgeschriebenes Kennzeichen am Fahrzeug befand. Im Zuge der Verkehrskontrolle kam heraus, dass die Cross-Maschine weder über eine nötige Zulassung noch Versicherung verfügte.