07.05.2024 09:57 Gera (ots)
Gera: Im Rahmen der gestern (06.05.2024) stattgefundenen Haftvorführung der beiden festgenommenen Männer wurde jeweils Haftbefehl erlassen. Beide wurde daraufhin in jeweils eine Justizvollzugsanstalt überführt. Die Ermittlungen zum Tatgeschehen dauern weiter an. (RK)Pressemeldung vom 06.05.2024″Versuchtes Tötungsdelikt in Gera – Presseerklärung der StA Gera Gera: Am Sonntag, den 05.05.2024 gegen 02.35 Uhr kam es in Gera zu einem versuchten Tötungsdelikt. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ging der Tat bereits eine Auseinandersetzung zwischen dem 35-jährigen männlichen Geschädigten und dem 40-jährigen männlichen Täter voraus. Zum Hintergrund der Auseinandersetzung laufen die Ermittlungen noch. Schließlich trafen der Geschädigte und der Täter, der zusammen mit einem weiteren, 27-jährigen männlichen Tatbeteiligten in einem PKW unterwegs war, in Gera in der Plauenschen Straße aufeinander. Nach einem zunächst verbal geführten Streit, kam es zwischen den drei Beteiligten zu Handgreiflichkeiten. Der genaue Ablauf dazu wird erst im Ergebnis der weiteren Ermittlungen exakt zu beschreiben sein. Im Zuge der körperlichen Auseinandersetzung gab der Täter aus einer Pistole mehrere Schüsse auf den Geschädigten ab, der dadurch am Becken und Oberarm getroffen wurde. Zu den genauen Verletzungen und der Schwere der Verletzungen können erst Angaben gemacht werden, wenn die entsprechende Begutachtung vorliegt. Die über Notruf durch Anwohner alarmierte Polizei traf bereits wenige Minuten nach der Tatbegehung am Tatort ein und konnte den Täter der Schussabgabe noch vor Ort festnehmen. Der weitere Tatbeteiligte wurde ebenfalls festgenommen. Der Geschädigte wurde zur Behandlung in das Klinikum in Gera verbracht. Die vermutliche Tatwaffe konnte sichergestellt werden. Zu einer Motivlage können momentan noch keine Angaben gemacht werden. Bei den Tätern und dem Geschädigten handelt es sich um türkische Staatsangehörige.Die Staatsanwaltschaft Gera wird gegen die beiden Täter Haftbefehlsantrag stellen. Weitere Auskünfte zum Tatgeschehen seitens der Staatsanwaltschaft können gegenwärtig nicht gegeben werden.“