10.03.2024 09:15 Sondershausen (ots)
Am 08.03.2024, 16:20 Uhr wurde bei der Streifenfahrt ein Kleinkraftrad Simson S 51 in Sondershausen im Steingraben kontrolliert. Bei der Kontrolle der Simson und seines 16-jährigen Fahrzeugführers wurde festgestellt, dass kein aktueller gültiger Versicherungschutz bestand und darüber hinaus dem 16-jähriges der Wechsel des Versicherungsjahres zum 1.3. nicht bekannt war. Entsprechend wurde Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet und die Weiterfahrt untersagt.Es ergeht aus gegebenem Anlass nochmals der Hinweis der Polizei darauf, dass immer zum 1.3. der Wechsel des Versicherungsjahres für Kleinkrafträder, Moda, E-Scooter, betreffende E-Bikes/Pedelecs etc. erfolgt!!! Liegt diese bei Antreffen im öffentlichen Straßenverkehr nicht vor, macht sich der Fahrer strafbar. Auch fahrlässiges Handeln ist strafbar. Darüber hinaus kann der Entzug des Fahrzeugs erfolgen.