18.02.2024 10:30 Weimar (ots)

Am Samstagmittag stellte der Eigentümer einer Gartenlaube den Einbruch in diese fest. Der unbekannte Täter verschaffte sich durch unbekannte Weise Zutritt in die Gartenlaube und beschädigte dabei ein Fenster. Anschließend richtete sich der unbekannte Täter in der Gartenlaube häuslich ein und lagerte in dieser Gegenstände des täglichen Bedarfs, Haushaltsgeräte sowie Lebensmittel. Weiterhin nutze der unbekannte Täter den Strom der Gartenlaube. Vermutlich hauste der unbekannte Täter bereits mehr als einen Monat in der Gartenlaube des Geschädigten. Da der Täter nichts aus der Gartenlaube entwendete, wurde die Örtlichkeit vermutlich als dauerhafte, kostengünstige Bleibe genutzt.