15.02.2024 09:01 LPI Gotha (ots)
Das laufende Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen neigt sich dem Ende. Ab dem 01. März 2024 müssen an den entsprechenden Fahrzeugen, wie z.B. Kleinkrafträdern, E-Scootern, aber auch an E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h neue Versicherungskennzeichen angebracht werden. Die Gültigkeit der Kennzeichen ist an der Farbe ersichtlich. Die ab März 2024 gültigen Versicherungskennzeichen haben die Farbe Blau. Die derzeit schwarzen Kennzeichen verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Versicherungskennzeichen können bei Anbietern von Kraftfahrzeugversicherungen käuflich erworben werden. Sollte ein versicherungspflichtiges Fahrzeug über den 01. März 2024 hinaus mit ungültigen Kennzeichen geführt werden, stellt dies ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und wird entsprechend geahndet. (jd)