04.02.2024 10:00 Rudolstadt (ots)

Am Freitagabend fiel einer Streifenbesatzung des ID Saalfeld in der Marktstraße ein E-Scooterfahrer mit auffälliger Fahrweise auf. Bei der Kontrolle des 67-Jährigen konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Die Beatmung des Messgerätes war nicht möglich, so dass eine Blutentnahme erfolgte.Das Führen eines sog. Elektrokleinstfahrzeugs unter Alkohol stellt eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat dar.